KI-Recht

EU AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Mit dem AI Act hat die Europäische Union das weltweit erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und betrifft nicht nur Entwickler von KI-Systemen, sondern auch Unternehmen, die KI lediglich einsetzen. Wer frühzeitig prüft, in welche Kategorie die eigenen Anwendungen fallen, verschafft sich Planungssicherheit.

Der risikobasierte Ansatz

Der AI Act ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Je höher das Risiko für Grundrechte, Sicherheit oder Gesundheit, desto strenger die Anforderungen. Unternehmen sollten deshalb zuerst klären, welcher Kategorie ihre Anwendungen zuzuordnen sind.

  • Verbotene Praktiken: bestimmte Anwendungen, etwa manipulatives Social Scoring, sind untersagt.
  • Hochrisiko-Systeme: z. B. in den Bereichen Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritische Infrastruktur – hier gelten umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten.
  • Systeme mit Transparenzpflichten: etwa Chatbots oder generative KI, deren Ergebnisse gekennzeichnet werden müssen.
  • Systeme mit minimalem Risiko: der Großteil alltäglicher Anwendungen, für die keine besonderen Pflichten bestehen.

Pflichten für einsetzende Unternehmen

Auch wer KI nur nutzt, hat Pflichten. Dazu gehören eine angemessene menschliche Aufsicht, die zweckentsprechende Verwendung der Systeme und – je nach Anwendung – Transparenz gegenüber betroffenen Personen. Für den betrieblichen Einsatz empfiehlt sich, Verantwortlichkeiten festzulegen und die eingesetzten Systeme zu inventarisieren.

Zeitplan und erste Schritte

Die Regelungen greifen gestaffelt über mehrere Jahre. Verbotene Praktiken und erste Pflichten gelten früher, die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme später. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nicht abwarten, sondern schon jetzt eine Bestandsaufnahme vornehmen: Welche KI wird eingesetzt? Wer verantwortet sie? Welche Kategorie trifft zu?

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung sprechen Sie mich gerne an.

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